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Union und SPD haben sich heute auf ein neues WLAN-Gesetz geeinigt: Die Störerhaftung fällt weg – der Weg für offene Hotspots ist frei. Wer sein privates WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, soll künftig nicht mehr pauschal für deren Surfverhalten haften.

Unter Störerhaftung versteht man das Prinzip, dass ein Anbieter von einem WLAN-Hotspot für mögliche Vergehen seiner Nutzer unter Umständen haften muss, etwa beim illegalen Kopieren von Filmen oder Musik – so entstand die Abmahnindustrie. Die Störerhaftung gilt auch als Hauptgrund dafür, dass es in Deutschland weniger frei zugängliche WLAN-Netze gibt als in vielen anderen Ländern.

(t.a., 11.05.2016, 16.53 Uhr)


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