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Twitter-Screenshot vom 31.12.2017

OPD

Was ist daran auszusetzen, dass die Kölner Polizei Neujahrsgrüße – neben Deutsch, Englisch und Französisch – auch auf Arabisch absetzt?

Die stellvertretende AfD-Bundestagsfraktionschefin Beatrix von Storch hatte daran etwas auszusetzen und twitterte mit viel Schärfe: „Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“

Daraufhin wurde von Storchs Twitter-Account für 12 Stunden gesperrt – und die Kölner Polizei zeigte die AfD-Politikerin an: Es werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet, sagte eine Polizeisprecherin dem Portal „faz.net“.

Wie gehabt, ich schätze Menschen, die ihr Herz zuweilen auf der Zunge tragen und dadurch auch öfter anecken, aber für meinen Geschmack hat es Frau von Storch mit ihrem Tweet übertrieben, weil unanständig pauschalisiert. Der Kölner Twittergruß richtete sich schließlich auch an tausende, rechtschaffend lebende, Arabisch sprechende Menschen, in der ganzen Bundesrepublik.

Dennoch würde ich den umstrittenen Tweet unter Meinungsfreiheit verbuchen. Verdacht auf Volksverhetzung? Das hielte ich für übertrieben . . .

السلام عليكم

(t.a.)

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