Eine längst überfällige Rechtsprechung: Krawallmacher im Stadion haften für Verbandsstrafen. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden: Wer sich im Stadion danebenbenimmt, muss für sich selbst haften. Wer denn sonst?
Geschrieben in Die guten Nachrichten, Innere Sicherheit, Sport am 22. September 2016 Kommentare deaktiviert für Eine längst überfällige Rechtsprechung: Krawallmacher im Stadion haften für Verbandsstrafen. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden: Wer sich im Stadion danebenbenimmt, muss für sich selbst haften. Wer denn sonst?
Rote Karte für Fußball-Chaoten. Zeit wird’s … OPD Vereine können aufgebrummte Strafen ab heute auf Einzeltäter umlegen. Geklagt hatte der Bundesligist 1. FC Köln. Fußball-Klubs können künftig Fans in Regress nehmen, wenn sie zum Beispiel durch das Zünden von Knallkörpern Strafen durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verursachen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellte heute […]