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Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Noch ist das so …

Die Praxis hat leider gezeigt, dass wir uns gnadenlos ausnutzen lassen müssen, von oftmals nicht schutzbedürftigen Menschen aus Krisen- und Schwellenländern – und von Kriminellen. Wir sind zu Geiseln unserer eigenen Gesetzgebung, unserer eigenen Gutmütigkeit geworden.

Um ihre Ansprüche durchzusetzen, klagen sich viele Asylbewerber seit Jahrzehnten durch alle Instanzen, obwohl ihre Karten meist schlecht stehen. So gewinnt man halt viele Jahre, um sich weiterhin von unserem Wohlfahrtsstaat versorgen zu lassen.

Wenn 80 Prozent der Flüchtlinge keine Pässe haben, wenn uns Abschiebungen durchschnittlich 5.500 Euro pro Nase kosten; wenn wir kriminell gewordene Zuwanderer nicht abschieben, weil sie in ihren Heimatländern Repressionen erwarten könnten, geben wir dann nicht unsere eigenen Rechte auf ein friedliches Zusammenleben, die Kontrolle über unsere Staatsfinanzen und auch die innere Sicherheit auf?

Eine Grundgesetzänderung zur Abschaffung des Asylrechts halte ich in der heutigen Zeit für notwendig und überfällig, da wir unmöglich alle (Armuts-)Flüchtlinge aus den weltweiten Krisengebieten und Schwellenländern bei uns aufnehmen können.

(t.a., 17.06.2016, 16.52 Uhr)

OPD

Nachtrag vom 03.07.2016

Der Luzerner Sozialdirektor Guido Graf (CVP) will das Asylrecht an der Grenze streichen und Kontingente einführen: «Wir können nicht Jahr für Jahr 40’000 Asylsuchende aufnehmen.»

„Der Anspruch, dass jede Person in der Schweiz individuell ein Gesuch um Asyl stellen kann, ist in der heutigen Situation nicht mehr umsetzbar. Mittlerweile haben wir viele Menschen in Europa, die aus wirtschaftlichen Gründen geflohen sind. Das ist gemäss Genfer Flüchtlingskonvention kein Asylgrund.“

„Wir setzen mit unserem System des individuellen Asylrechts und dem umfassenden Sozialstaat falsche Anreize.“

„Eine Migrationspolitik, die Tür und Tor für alle öffnet, wird uns längerfristig sozialen Unfrieden bringen, nur schon weil wir die finanziellen Mittel dafür nicht mehr aufbringen können.“

„Von zehn Asylbewerbern bleiben sechs langfristig bei uns. Davon unterstützen wir fünf ziemlich sicher das ganze Leben lang mit Sozialhilfe. Das gibt hunderte von Millionen Franken, die der Steuerzahler aufbringen muss. Es kann so nicht weitergehen.“

„Die Entwicklungshilfe hat versagt! Sie fördert die Migration und die Unselbständigkeit der Empfängerstaaten.“

Nachtrag vom 27.02.2018 <


Twitter-Screenshot vom 27.02.2018

BERLIN. Der Staatsrechtler Rupert Scholz hat eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz gefordert. Die derzeitige Regelung, nach der Asyl ein stets einklagbares Grundrecht ist, sei nicht länger hinnehmbar, schrieb Scholz in einem Beitrag für die Welt. Entsprechend müsse die Verfassung geändert werden.

Asyl dürfe nicht länger ein subjektiver Rechtsanspruch sein, sondern müsse zu einer objektiv-rechtlichen Regelung werden. Dies wäre möglich, wenn die derzeitige Formulierung „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ im Grundgesetz in „Politisch Verfolgten wird nach Maßgabe der Gesetze Asyl gewährt“ geändert werde, wie dies beispielsweise der Freistaat Bayern vorgeschlagen habe.

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