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Gewaltenteilung: Wenn die Justiz offensichtliche Fehlurteile fällt, sollte ein Vetorecht der jeweiligen Ministerpräsidenten und/oder Kanzler/innen regulierend eingreifen dürfen.

„Vor Gericht und auf hoher See …“ Sie kennen das? OPD Das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung nimmt einen nicht unerheblichen und auch dauerhaften Schaden, wenn immer wieder Urteile bekannt weden, die sich mit einem gesunden Menschenverstand nicht mehr erklären lassen. Hierbei schwindet auch die Staatstreue und Loyalität zu Regierungsparteien, wenn nichts gegen krasse Fehlurteile unternommen […]

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