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Eine längst überfällige Rechtsprechung: Krawallmacher im Stadion haften für Verbandsstrafen. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden: Wer sich im Stadion danebenbenimmt, muss für sich selbst haften. Wer denn sonst?

Rote Karte für Fußball-Chaoten. Zeit wird’s … OPD Vereine können aufgebrummte Strafen ab heute auf Einzeltäter umlegen. Geklagt hatte der Bundesligist 1. FC Köln. Fußball-Klubs können künftig Fans in Regress nehmen, wenn sie zum Beispiel durch das Zünden von Knallkörpern Strafen durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verursachen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellte heute […]

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