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Pro Tanzverbot an Karfreitag und an anderen „stillen Feiertagen“. Manchmal muss man die Menschen zu ihrem Glück überreden

Generell kommt das Berliner Feiertagsgesetz moderater daher als in anderen Bundesländern: Während in der Hauptstadt nur an drei Tagen im Jahr (Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag) der Tanzbetrieb tagsüber eingeschränkt wird, gelten anderswo deutlich strengere Regeln. Für einige Menschen ist es ein Relikt aus alten Zeiten: Das Tanzverbot an Karfreitag und anderen „stillen Feiertagen“. Einige Kritiker […]

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