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Einige Politiker und Medien arbeiten sich dieser Tage an den Vorkommnissen in Clausnitz ab, als stände der Weltuntergang bevor.

Ob sich mal bitte alle wieder beruhigen können?

In Clausnitz haben aufgebrachte Bürger ihr demokratisches Grundrecht in Anspruch genommen, gegen etwas zu demonstrieren, dass ihnen Sorge bereitet. Flogen da Steine oder gar Brandsätze? Nein. Wurde jemand geschubst, geschlagen oder verprügelt? Nein.

Grünen-Politiker Volker Beck forderte heute im Bundestag von CDU-Mann Michael Kretschmer ein klareres Bekenntnis gegen die Menschen, die auf der Straße gegen die Flüchtlingspolitik demonstrieren. Geht’s noch, Volker Beck?

In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Punkt.

(t.a., 24.02.2016, 19.18 Uhr)


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