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Großbritannien hatte EU-Ausländern das Kindergeld verweigert. Die Kommission klagte – und verlor. Die Begründung des Gerichts stärkt die nationalen Systeme. Na bitte!

EU-Staaten müssen EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht kein Kindergeld zahlen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil und wies damit die Klage der EU-Kommission gegen Großbritannien ab.

EU-Bürger dürfen generell für drei Monate in ein anderes Mitgliedsland ziehen, um dort Arbeit zu suchen. Finden sie keine Arbeit, haben sie auch keinen Anspruch auf Aufenthalt.

Die EU-(Gutmenschen-)Kommission erhob Klagen, nachdem arbeitslose EU-Ausländer sich in Großbritannien darüber beschwert hatten, dass ihnen mit der Begründung, sie hätten kein Aufenthaltsrecht, soziale Leistungen verwehrt wurden.

OPD

Europäischer Gerichtshof

OPD

Der EuGH wies nun darauf hin, dass die EU-Verordnung „kein gemeinsames System der sozialen Sicherheit“ schaffe, sondern unterschiedliche nationale Systeme bestehen lasse. Deshalb spreche auch nichts dagegen, wenn Sozialleistungen an arbeitslose EU-Ausländer von einem rechtmäßigen Aufenthalt im Aufnahmeland abhängig gemacht würden. Diese Ungleichbehandlung gegenüber den Staatsangehörigen sei zulässig, um die Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats zu schützen, hieß es im Urteil. Das gefällt mir.

Hier sehe ich einen erheblichen Reformbedarf: Für den Kindergeldbezug in Deutschland benötigen EU-Ausländer bislang keine Aufenthaltserlaubnis. Für sie gilt das Recht der Freizügigkeit von EU-Bürgern. Sie haben deshalb nach denselben Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld wie Deutsche. Was für eine grandiose Einladung für alle EU-Armutsflüchtlinge und EU-Sozialtouristen. Nicht einen Euro gäbe es bei mir.

Kindergeld sollte es grundsätzlich nur für hier arbeitende EU-Bürger geben, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Es muss auch eine Regelung her, die es erlaubt, Kindergeld an die Lebenshaltungskosten in den Ländern anzupassen, in denen die Kinder tatsächlich leben.

(t.a., 15.06.2016,16.45 Uhr)

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