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In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im Mai hatte es sich abgezeichnet, am Dienstag bekam es die Bundesregierung mit Brief und Siegel: Wieder einmal hat sie geschwiegen, wo sie nicht hätte schweigen dürfen.

„Das heute verkündete Urteil führt zu einer Stärkung des parlamentarischen Informationsrechts, ohne dessen weitreichende verfassungsrechtliche Absicherung eine effektive Oppositionsarbeit im Deutschen Bundestag und damit eine öffentlich wirksame Kontrolle der Regierung nicht möglich wären“, sagte der Präsident und Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle. Geklagt hatte die Grünen-Fraktion.

Mündliche und schriftliche Anfragen sind das wirksamste Instrument der Opposition und bilden einen Gegenpol zur staatlichen Informationstätigkeit. Während die Regierung von sich aus auf vielen Kanälen erklärt, wie nützlich ihre Vorhaben und Reformen sind, gehört es zur Aufgabe der Oppositionen, die unangenehmen Fragen zu stellen. Die Regierung ist dann grundsätzlich zu einer wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet, so wollen es die Spielregeln der Demokratie. In der Praxis werden sie häufiger unterlaufen.

Ein sehr gutes Urteil! Nur so kommen wir voran: Regeln verbessern; Demokratie reformieren. Mit Dank an die Grünen. Gute Arbeit!

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(t.a.)

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