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Ein südafrikanisches Gericht hat heute den früheren Spitzensportler Oscar Pistorius (29) wegen der tödlichen Schüsse auf seine Freundin Reeva Steenkamp zu lediglich sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Damit wich die zuständige Richterin Thokozile Masipa in Pretoria erheblich von den gesetzlich vorgesehenen mindestens 15 Jahren ab. Das kann ich nicht nachvollziehen. Und bei guter Führung ist der nach drei Jahren wieder draußen …

Die Richterin betonte, dass die „mildernden Umstände schwerer wiegen als die belastenden Faktoren“. Damit komme ein geringeres Strafmaß in Frage.

Nur Verbrecher schießen durch eine geschlossene Tür auf einen Menschen. Wer eine legale Waffe besitzt, darf niemals ohne vorherige Ansprache auf jemanden schießen, zumal dann, wenn nicht einmal klar ist, wer sich hinter einer Tür befindet. Und dann noch am Valentinstag. Im vorliegenden Fall sieht es wohl eher nach einem eiskalten Tötungsverbrechen, als nach einem Versehen aus.

(t.a., 06.07.2016, 20.46 Uhr)

Update vom 24.11.2017

So falsch lag ich nicht, mit meinem Bauchgefühl vom 06.07.2016 . . .

Berufungsgericht verdoppelt Gefängnisstrafe für Pistorius

2016 war der frühere Spitzensportler Oscar Pistorius wegen der Tötung seiner Freundin zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Staatsanwaltschaft war das zu wenig. Nun wurde die Strafe erhöht.

Das oberste Berufungsgericht Südafrikas hat den früheren Spitzensportler Oscar Pistorius wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und fünf Monaten verurteilt. Die Entscheidung vom Freitag (heute) erhöhte das Strafmass der vorherigen Instanz von sechs Jahren Gefängnis deutlich.

Weiter auf nzz.ch

(t.a.)


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