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Dunkle Wolken über dem Hamburger Hafen, Foto von Paul Schneider

OPD

In Hamburg ersticht ein abgelehnter Asylbewerber (26) einen 50-jährigen Mann und verletzt sieben weitere Menschen z.T. erheblich.

Ahmad A., der bereits durch Spanien, Norwegen und Schweden tingelte, aber nirgendwo Asyl bekam, wurde unmittelbar nach der Tat gefasst. Der ausreisepflichtige Palästinenser war den Sicherheitsbehörden seit längerem als Verdachtsfall Islamist bekannt, wurde aber nicht als unmittelbar gefährlich eingeschätzt. Ein handwerklicher Fehler?

Nach meiner Einschätzung war das eine Verzweiflungstat eines charakterlich nicht gefestigten Mannes. Ahmad A. sah kein Land mehr; wusste nicht, wohin seine nächste Reise gehen würde: Kein sinnerfülltes Leben, keine Perspektiven, keine Zukunft; das hat ihn wahrscheinlich zum Mörder gemacht. Einen religiösen Hintergrund – als Hauptmotiv – sehe ich hierbei eher nicht.

„Psychische Labilität“ wird dem Täter bescheinigt, wie so oft, aber so wird niemand geboren. Die individuellen Lebensumstände spielen dabei eine wichtige Rolle.

Die große Frage ist, wie wir solche Verbrechen in Zukunft verhindern können. Was sind die Lehren aus der Hamburger Bluttat?

Erstens: Niemand sollte mehrere Asylanträge in EU-Ländern stellen können, ohne das es auffällt; ohne das es Konsequenzen hat. Wer in einem Land keinen Asylstatus bekommen hat, sollte danach nicht noch durch weitere EU-Länder ziehen dürfen, sondern in einem zentralen EU-Abschiebezentrum festgesetzt und zeitnah abgeschoben werden.

Zweitens: Ausreisepflichtige Migranten, vor allem wenn diese bereits verhaltensauffällig oder gar straffällig geworden sind, sollten grundsätzlich bis zum Ausreisetag in komfortablen, aber in sich abgeschlossenen Abschiebezentren untergebracht werden. Diese Menschen haben oft nichts mehr zu verlieren und können zu einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben unserer Bevölkerung werden, wie wir nun schon mehrfach mitbekommen haben.

(t.a.)

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