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Der ZDF-Programmdirektor: „Es gibt Grenzen der Satire“

Böhmermanns gelöschtes Gedicht heißt „Schmähkritik“, tatsächlich ist es eine einzige Pöbelei. Zitate daraus: „Am liebsten mag er Ziegen ficken …“, “… und dabei Kinderpornos schauen“. „Fellatio mit hundert Schafen“, „Ja, Erdogan ist voll und ganz ein Präsident mit kleinem Schwanz“, „Die dumme Sau hat Schrumpelklöten“, “Von Ankara bis Istanbul weiß jeder, dieser Mann ist schwul.“, “… der Star auf jeder Gangbangfeier“ …

Das ZDF hat sein Vorgehen auf seinem Twitter-Kanal damit begründet, dass die Parodie über Erdogan „nicht den Ansprüchen entspricht, die das ZDF an die Qualität von Satiresendungen stellt“.

Der ZDF-Programmdirektor sagte: „Wir sind bekannt dafür, dass wir bei unseren Satire-Formaten breite Schultern haben und den Protagonisten große Freiräume geben. Aber es gibt auch Grenzen der Ironie und der Satire. In diesem Fall wurden sie klar überschritten“, so Dr. Norbert Himmler. Man habe in Absprache mit Jan Böhmermann beschlossen, die Passage aus der Sendung herauszunehmen. Das betreffe das Sendungsvideo in der Mediathek, Clips auf Youtube sowie Wiederholungen.

Das ZDF hat in diesem Fall das Richtige getan. Und hier verweise ich gern auf einen Beitrag, den ich vor etwa acht Jahren verfasst habe.

MANCHMAL MUSS ES AUCH ZENSUR SEIN!

(t.a., 01.04.2016, 19.42 Uhr)

 

Nachtrag vom 02.04.2016

Durchaus denkbar, dass ich Böhmermanns “Werk“ neu bewerten würde, wenn ich die Möglicht hätte, die ganze Sendung anzusehen. Aus dem Kontext herausgerissen, rufen die ordinären Gedichtfragmente eine reflexartige Abscheu hervor.

Alexander Kühn von SpiegelOnline schrieb einen interessanten Kommentar dazu: „Den Narren nicht verstanden“

Auszüge: „Wer jedoch die Chance hatte, die Sendung zu sehen, wurde Zeuge einer ziemlichen klugen Clownerie. Böhmermanns Gedichtvortrag war eingebettet in eine längere Passage, die sich mit Erdogan und dessen Brass auf die NDR-Satiresendung „Extra 3“ beschäftigte. Als das Publikum applaudieren wollte, wehrte er ab – weil er schließlich, und das solle man keinesfalls verwechseln, nicht das Gedicht rezitiert, sondern lediglich erläutert habe, was man eben gerade nicht vortragen dürfe.“


Nachtrag vom 12.04.2016

Da ich mittlerweile die ganze Sendung sehen konnte, vertrete ich den Standpunkt, dass Jan Böhmermann mit seinem „Schmähgedicht“ nicht ohne Strafe davonkommen sollte. B. braucht einen Warnschuss vor den Bug. Auch als wichtiges Signal für andere Grenzüberschreiter, die im Glauben sind, dass Satire alles darf. Zudem sollte man eine sexistische Beleidigungsorgie nicht mit einer Satire verwechseln. Von einem Schmähgedicht kann hier genauso wenig gesprochen werden.

Satire darf nicht alles

Es mag zutreffen, dass B. “nur“ die Unterschiede zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik deutlich machen wollte, aber dabei ging er deutlich zu weit. Und ich behaupte, dass B. sehr genau wußte, auf welch dünnes Eis er sich da begab. Die ihm zur Seite springen, würden das auch tun, wenn ihre Namen an der Stelle von Erdogan eingefügt wären?

Böhmermanns “Werk“ war keine Satire

Selbst als leidenschaftlicher Grenzgänger, Freigeist und Provokateur geht mir B. “Schmähgedicht“ zu weit. Die Edel-Satire von “Extra 3“ war nicht zu toppen. Nicht mit diesem ehrverletzenden und herabwürdigenden Schundwerk.

Nun muss Böhmermann ja nicht gleich unter die Guillotine; auch eine Haftstrafe wäre völlig überzogen, aber mit einer angemessenen Geldstrafe (5.000 €) wäre ein Stoppschild für jene gesetzt, die beim Spass keine Grenzen kennen.

Wir sind ein freies Land. Soll jeder seine Meinung vertreten. Am Ende müssen die Gerichte entscheiden, ob Böhmermann eine justiziable Grenze überschritten hat. Für meinen Geschmack hat er genau das getan.


Nachtrag vom 13.04.2016

Das ZDF will Böhmermann trotz des Ärgers die Treue halten. Dessen „Neo Magazin Royale“ stehe nicht zur Disposition, teilte der Sender auf Anfrage mit. „Die Sendung wird wie bisher fortgeführt.“

Sehr anständig. Nichts anderes habe ich erwartet.


Nachtrag vom 15.04.2016

Nach langer Prüfung des “Schmähgedichts“ von Jan Böhmermann hat sich die Bundesregierung heute Mittag entschieden, strafrechtliche Ermittlungen gegen den Satiriker zu erlauben.

Ich halte diese Entscheidung für richtig.

 

Nachtrag vom 15.05.2018

Zeit.de berichtet heute:  

OLG: Böhmermann-Gedicht bleibt größtenteils verboten

Der Satiriker Jan Böhmermann hat vor Gericht erneut eine Niederlage erlitten. Wesentliche Teile seines Gedichts über den türkischen Präsidenten Erdoğan bleiben verboten. „Der Senat hält es für zweifelhaft, dass der angegriffene Beitrag als Kunst im Sinne des Grundgesetzes einzustufen ist“, erklärte das OLG.

 

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